Übersichten - Broschüren
Arbeitsmaterial
Informationen kostenfrei für die BR-Arbeit. Die Übersichten und Broschüren dürfen gern und in jeder Form für die betriebliche Interessenvertreterarbeit genutzt und weitergegeben werden.
BETRIEBSÄNDERUNG
Betriebsänderung – Interessenausgleich – Sozialplan – Nachteilsausgleich

Für die Beteiligungsrechte des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten ist die Betriebsänderung ein zentraler Begriff, wenn es um die zahlreichen von den Arbeitgebern gesteuerten Veränderungsprozesse im Unternehmen und im Betrieb geht. Ausführliches Basiswissen vermittelt die unten bereit stehende Broschüre.
BETRIEBSRAT BETRIEBSÄNDERUNGEN
Broschüre: Betriebsänderungen

Die dritte Broschüre unseres BR-Anwälte-Netzwerkes erläutert die Beteiligungsrechte des BR bei Betriebsänderungen. Nach ein wenig Theorie geht es vor allem um Praxis: vom Wirtschaftsausschuss über das Erkennen von geplanten Betriebsänderungen bis zu vielen echten Beispielsfällen, um dem Betriebsrat für die eigenen Situationen Handlungsmöglichkeiten zu eröffnen.
BETEILIGUNGSRECHTE - ÜBERBLICK - BETRIEBSRAT
Beteiligungsrechte des Betriebsrats im Überblick

Die betriebsverfassungsrechtliche Mitbestimmungskurve verdeutlicht die „rechtlichen Stärke“ des Betriebsrates bei den drei verschiedenen Angelegenheiten im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Dabei sind für die in der Praxis wichtige Themenfelder der BR-Beteiligungsrechte, also von Arbeitszeit über Kündigung bis zur Betriebsänderung (Sozialplan), beispielhaft eingearbeitet.
BETEILIGUNGSRECHTE - TABELLE - BETRIEBSRAT
Matrix der Beteiligungsrechte des Betriebsrat

Die betriebsverfassungsrechtlichen Beteiligungsrechte der Betriebsräte teilen sich in die Kategorien Mitbestimmung und Mitwirkung. Diese und die weitere Untergliederung werden in dieser Übersicht erläutert und Beispiele für die verschieden starken BR-Rechte genannt.
BETEILIGUNGSRECHTE - ERKLÄRUNG - BETRIEBSRAT
Erklärung der Beteiligungsrechte des Betriebsrat

Die wichtigsten Beteiligungsrechte des Betriebsrats als Tabelle mit den für die Praxis bedeutendsten Themen: gegliedert nach Umfang der Rechte mit Fundstellen im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und nach sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.
BETEILIGUNGSRECHTE - FUNDSTELLE - BETRIEBSRAT
Fundstellen der Beteiligungsrechte des Betriebsrat

Die Übersicht zeigt die BR-Rechte in 6 Stufen: von Information und Anhörung über Beratung und Widerspruch bis zur Zustimmungsverweigerung und zur echten bzw. vollen Mitbestimmung. In den 6 größer werdenden Säulen sind die entsprechenden Paragraphen des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) genannt, um dort die konkreten Beteiligungsrechte des Betriebsrats nachlesen zu können.
ARBEITSRECHTLICHE NORMEN
Arbeitsrechtliche Normenpyramide und Rechtsquellen im Arbeitsrecht

Übersicht über das System und das Zusammenspiel der arbeitsrechtlichen Vorschriften: vom Arbeitsvertrag bis zum Grundgesetz mit Tarifvorrang und Günstigkeitsprinzip. Ausführliche Texte zum Verhältnis von Betriebsvereinbarung zum Tarifvertrag einerseits und zum Arbeitsvertrag andererseits sind unter Veröffentlichungen eingestellt.
BASISWISSEN FÜR BETRIEBSRÄTE
Broschüre: Basiswissen für Betriebsräte

Diese von mir speziell für neu gewählte Betriebsratsmitglieder konzipierte Broschüre wird auch von erfahreneren Kollegen gern zu Rate gezogen: Von der 3-Schritt-Methode, dem Recht auf Unterstützung der BR-Arbeit, der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten, der eingeschränkten Mitbestimmung bei Betriebsänderungen bis zur Mitwirkung bei personellen Einzelmaßnahmen finden BR-Mitglieder Hilfen für den Betriebsratsalltag.
RECHTE DES BETRIEBSRATES
Broschüre: Soziale Angelegenheiten

Unsere zweite Netzwerk-Broschüre "Jetzt bestimmen wir mit!" soll Mitgliedern des Betriebsrates ermöglichen, sich in kurzer Zeit einen Überblick über die sozialen Angelegenheiten gemäß § 87 BetrVG zu verschaffen. Das Basiswissen zu diesen in der Praxis bedeutendsten Mitbestimmungsrechten wird verständlich erklärt und übersichtlich dargestellt. Außerdem wird erläutert, wie ein Mitbestimmungsrecht durch den Betriebsrat durchgesetzt werden kann.